Logo: SchuKo.Net Internetdienste & Mediendesign
Slogan: Wir manifestieren Visionen!!

Direkt zur Navigation

Aktuelles

30.04.2004

Pflichtrufnummern im Webimpressum

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, daß gemäß aktuellem Urteil des OLG Köln sowohl die Angabe einer Telefonnummer, als auch die Angabe einer Faxnummer in Ihrer Anbieterkennzeichnung/Impressum zwingend erforderlich sind, wenn Sie den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen wollen.

§ 6 Teledienstgesetz (TDG) sagt aus, dass die Angaben in der Anbieterkennzeichnung eine unmittelbare Kontaktaufnahme des Kunden mit dem Anbieter ermöglichen müssen.

Die Angabe Ihrer Postanschrift reicht nach diesem Urteil nicht mehr aus.

Bitte überprüfen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse die Anbieterkennzeichnung/Impressum Ihrer Webseiten.

Weitere Informationen zu dieser Entscheidung:

- das Urteil selbst
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040159.htm

- § 6 Teledienstgesetz (TDG)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html

- Kommentar zum Urteil
http://domain-recht.de/magazin/article.php?id=271

- unser Impressum
http://www.schuko.net.skn/page/profil_impressum

Wir wünschen Ihnen ein ruhiges Wochenende und verbleiben

mit freundlichen Grüßen ... Ihre SchuKo.Netten

veröffentlicht von Thomas Kochler am 30.04.04 um 00:00 Uhr
Kategorien: Allgemeine Hinweise


Navigation:


Dies ist die PDA-freundliche Version der Website http://www.schuko.net/
Für eine komplette Ansicht besuchen Sie bitte unsere Website.